AGB - Allgemein
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HR Dienstleistungen
1 Geltungsbereich
1.1 Für Dienstleistungsverträge über Beratungsleistungen im Bereich der operativen Personalwirtschaft
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere bei sich widersprechenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des
Auftragnehmers erforderlich. Alle Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Auf diese Schriftform kann nur durch
eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
2 Projekt- und Leistungsbeschreibung
2.1 Die Vertragsparteien werden die Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen.
2.2 In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der vom Auftragnehmer zu
erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden
enthalten.
3 Durchführung des Vertrages
3.1 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung des Kunden bei
betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für die Umsetzung
der Beratungsleistung in ihrer Gesamtheit sowie für deren Ergebnisse und Konsequenzen.
3.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der Auftragnehmer die Art und
Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem
Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nur im vertraglich
vorgesehenen Umfang, jedoch wird der Auftragnehmer bemüht sein, den Wünschen des Kunden
Rechnung zu tragen.
4 Termine und Fristen
4.1 Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom Auftragnehmer im
Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen
unverbindlich.
4.2 Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis
zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegt, so verlängert sich der Termin
bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Kunde hat im Falle des Verzuges des
Auftragnehmers das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer schriftlich gesetzten
angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag unter Ausschluß aller anderen Rechte - mit
Ausnahme der Rechte nach Ziff. 4.3 – fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die unter dem betreffenden
Vertrag von dem Auftragnehmer bis zur Kündigung erbracht worden sind, werden vom Kunden
vollständig bezahlt.
4.3 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen
beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5%, maximal jedoch auf 5% des
von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus
Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
5 Ansprechpartner der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre Ansprechpartner nebst
Stellvertreterregelungen für Fragen ihrer Zusammenarbeit treffen.
6 Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner
Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht
werden.
6.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten
des Kunden.
6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden
jede erforderliche Unterstützung.
6.4 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen
Unterlagen zu vernichten.
6.5 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu
regeln.
7 Leistungsnachweis
Der Auftragnehmer wird in einer vom Kunden zu spezifizierenden Detaillierung seine
Beratungsleistungen nach-weisen.
8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils
in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
8.2 Die Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden kalendermonatlich nachträglich in
Rechnung gestellt.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei
Zahlungs-verzug des Kunden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
9 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers ein nicht ausschließliches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht. Er darf die Ergebnisse aller vom Auftragnehmer unter dem
Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und
sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers weder an Dritte weitergeben noch
veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
10 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem
mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum erbringen.
11 Haftung
11.1 Für die Haftung des Auftragnehmers gelten die gleichen Grundsätze wie wenn der Auftragnehmer
festan-gestellter Arbeitnehmer des Kunden wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich zwingend
haftet.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem
Auftrag-nehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.
11.3 Soweit Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, Erfüllungs- oder
Verrichtungs-gehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die
vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
12 Vertraulichkeit
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der
jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit
der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art
– der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie
nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht
zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist
allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
12.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich
von Dritten erhält oder erhalten hat bzw. die bei Vertragsabschluß allgemein bekannt waren oder
nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt werden.
12.3 Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend
verpflichten.
12.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Dienstleistungsvertrages
die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten
des Kunden gemäß dessen schriftlicher Weisung nur unter Berücksichtigung des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
12.5 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.
13 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsdurchführung und
innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich
einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.
14 Vertragsbeendigung, Kündigung
14.1 Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist
von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden.
14.2 Jegliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
15 Sonstiges
15.1 Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Be-
dingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wer-
den.
15.2 Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirk-
samkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den
Parteien durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Entspre-
chendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
15.3 Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schrift-
licher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.
15.4 Der Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist in dem Dienstvertrag zu bezeichnen.
15.5 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige Sitz des Auftragnehmers
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