AGB - Erlebnispädagogik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
HR Dienstleistungen, HR2d.de
1. Art, Umfang und Preis
Zwischen dem Kunden und HR-Dienstleistungen werden Art, Umfang und Preis einer Leistung schriftlich
vereinbart. Bei Gefahr für Leib und Leben kann HR-Dienstleistungen die zu erbringende Leistung (z.B.
Unwetterwarnungen), nach Rücksprache mit dem Kunden, gegebenenfalls aber auch selbstständig
ändern.
2. Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen
Nimmt ein Betreuer einer Organisation / Firma / Bildungsträger / Schule an einer Veranstaltung von HR-
Dienstleistungen mit seiner Gruppe teil, hat er bei Minderjährigen und /oder Behinderten und/oder
Teilnehmer seiner Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe.
Der Kunde/Betreuer versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen der
Personensorgeberechtigten vorliegen.
Sofern oben genannte Betreuungsperson während des Verlaufs einer Veranstaltung von HR-
Dienstleistungen, wichtige Aufgaben (z.B. anleiten, sichern, führen) im Rahmen eines
erlebnispädagogischen Angebotes übernehmen möchte, müssen sich diese den möglichen Gefahren
bewusst sein und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuer in dieser Situation
überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei HR-Dienstleistungen anzugeben, HR-Dienstleistungen
setzt dann einen erforderlichen zusätzlichen Trainer zzgl. des vereibarten Trainerhonorars ein.
Minderjährige Kinder können nur in Begleitung des Personensorgeberechtigten oder seines vorher
bestimmten Vertreters an unseren Veranstaltungen teilnehmen.
3. Persönliche Vorraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung
Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko, HR-Dienstleistungen und seine Trainer
werden die jeweiligen Programme immer so gestalten das jeder Teilnehmer einen sicheren Umgang mit
den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche Situationen oder Aktionen die ein
Verletzungsrisiko bergen weisen wir explizit hin und zeigen Möglichkeiten zur Vermeidung.
Jeder Teilnehmer an unseren Veranstaltungen muss sich im klaren sein, das er eine besondere
Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin das eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener
Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine
Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind bei HR-
Dienstleistungen vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.
Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist bei normaler psychischer und physischer Konstitution
möglich.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin das eine Teilnahme an unserer Veranstaltung bei Alkohol- und
Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstiger bewusstseinsveränderten Mitteln untersagt ist. HR-
Dienstleistungen haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Bei Selbst- oder Fremdgefährdetem Verhalten behalten wir uns vor Einzelne oder die gesamte Gruppe
vom Projekt auszuschließen. Sicherheitsanweisungen der Trainer sind zu befolgen und dienen der
Sicherheit aller Teilnehmer.
Bei Kletter-, Höhlen- und Mountainbikeangeboten besteht Helmpflicht.
Bei Kanuangeboten besteht Schwimmwestenpflicht (unsichere Schwimmer erhalten eine
Rettungsschwimmweste). Nichtschwimmer können an Kanuangebote nicht teilnehmen. Bei Aktionen im
Wasser muss grundsätzlich jede Person gut schwimmen können.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zutreten, wenn ein oder mehrer Teilnehmer trotz Anmahnung die Durchführung
der Veranstaltung nachhaltig stören und/oder durch Ihr Verhalten eine Gefährdung von sich selbst
und/oder anderen Personen besteht und bei Teilnehmer die aufgrund einer persönlichen Fehleinschätzung
Ihrer Leistung der Anforderung der Veranstaltung nicht gewachsen sind.
Der Veranstalter behält dann den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
5. Haftung der Teilnehmer (Mietvertrag)
Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden
gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene
Ausrüstungsgegenstände die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes leihweise (Miete) überlassen
wurden.
6. Haftung
HR-Dienstleistungen haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der
im Vertrag vereinbarten Leistung. HR-Dienstleistungen haftet im Rahmen seiner
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein fahrlässiges oder
grob fahrlässiges Verschulden von HR-Dienstleistungen oder der vom Geschäftsführer mit der Leitung
beauftragten Personen zurückzuführen sind.
HR-Dienstleistungen haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte wertvolle und elektronische
Gegenstände der Teilnehmer. Wir bitten die Teilnehmer, wertvolle und elektronische Gegenstände nicht zu
unserer Veranstaltung mitzunehmen.
7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering
zu halten und zu vermeiden. Vor Kündigung des Vertrages gemäß § 651 e BGB hat er dem Veranstalter
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehner der Veranstaltung gegenüber uns; geltend zu machen.
Ansprüche des Teilnehmers nach dem § 651 c bis § 651 f BGB, ausgenommen Körperschäden, verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden
soll.
8. Anmeldung und Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Mit der unterschriebenen und an die angegeben Adresse von HR-Dienstleistungen zurück gesendete
Buchungsvereinbarung und AGB´s, wird die Anmeldung verbindlich. Sie erhalten von uns eine
Buchungsbestätigung.
Rücktritt von der Veranstaltung:
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Als Ersatz für getroffene
Vorleistungen und Aufwendungen können wir pauschalisierte Ausfallskosten berechnen, die sich nach dem
Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten:
Mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Veranstaltungspreises.
Mehr als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
Bis zu 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
Am Tag und nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.
Leistungen und/oder entstehende Kosten die infolge der Anmeldung durch den Kunden bei einer
Veranstaltung von HR-Dienstleistungen, im Auftrag des Kunden bei Dritten gebucht werden, muss der
Kunde in jedem Fall zu 100% übernehmen.
Für Umbuchungen nach erfolgter Buchbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit
gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine dritte
Person ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese unter den
Punkten 2- 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht
genügt.
9. Umwelt- und Naturschutz
Wir bewegen uns bei unseren Angeboten in der Natur. Die Natur ist unsere Grundlage für ein erfolgreiches
und zielgerichtetes erlebnispädagogisches Arbeiten oder die Vermittlung von Kenntnisse verschiedener
Natursportarten.
Wir erwarten von unseren Kunden ein umweltverträgliches Verhalten in Naturräumen und die Einhaltung
von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen vor Ort (z.B. nur gekennzeichnete Ein- u. Ausstiegsstellen für
Kanu´s verwenden, Müll mitnehmen).
10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB´s hat nicht die Unwirksamkeit des
ganzen Vertrages zur Folge.
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