AGB - Erlebnispädagogik Allgemeine Geschäftsbedingungen HR Dienstleistungen, HR2d.de   1. Art, Umfang und Preis Zwischen dem Kunden und HR-Dienstleistungen werden Art, Umfang und Preis einer Leistung schriftlich vereinbart. Bei Gefahr für Leib und Leben kann HR-Dienstleistungen die zu erbringende Leistung (z.B. Unwetterwarnungen), nach Rücksprache mit dem Kunden, gegebenenfalls aber auch selbstständig ändern.     2. Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen Nimmt ein Betreuer einer Organisation / Firma / Bildungsträger / Schule an einer Veranstaltung von HR- Dienstleistungen mit seiner Gruppe  teil, hat er bei Minderjährigen und /oder Behinderten und/oder Teilnehmer seiner Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe. Der Kunde/Betreuer versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen. Sofern oben genannte Betreuungsperson während des Verlaufs einer Veranstaltung von HR- Dienstleistungen, wichtige Aufgaben (z.B. anleiten, sichern, führen) im Rahmen eines erlebnispädagogischen Angebotes übernehmen möchte, müssen sich diese den möglichen Gefahren bewusst sein und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuer in dieser Situation überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei HR-Dienstleistungen anzugeben, HR-Dienstleistungen setzt dann einen erforderlichen zusätzlichen Trainer  zzgl. des vereibarten Trainerhonorars ein. Minderjährige Kinder können nur in Begleitung des Personensorgeberechtigten oder seines vorher bestimmten Vertreters an unseren Veranstaltungen teilnehmen.   3. Persönliche Vorraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko, HR-Dienstleistungen und seine Trainer werden die jeweiligen Programme immer so gestalten das jeder Teilnehmer einen sicheren Umgang mit den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche Situationen oder Aktionen die ein Verletzungsrisiko bergen weisen wir explizit hin und zeigen Möglichkeiten zur Vermeidung. Jeder Teilnehmer an unseren Veranstaltungen muss sich im klaren sein, das er eine besondere Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin das eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind bei HR- Dienstleistungen vor Veranstaltungsbeginn anzugeben. Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist bei normaler psychischer und physischer Konstitution möglich. Ausdrücklich weisen wir daraufhin das eine Teilnahme an unserer Veranstaltung bei Alkohol- und Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstiger bewusstseinsveränderten Mitteln untersagt ist. HR- Dienstleistungen haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Bei Selbst- oder Fremdgefährdetem Verhalten behalten wir uns vor Einzelne oder die gesamte Gruppe vom Projekt auszuschließen. Sicherheitsanweisungen der Trainer sind zu befolgen und dienen der Sicherheit aller Teilnehmer. Bei Kletter-, Höhlen- und Mountainbikeangeboten besteht Helmpflicht. Bei Kanuangeboten besteht Schwimmwestenpflicht (unsichere Schwimmer erhalten eine Rettungsschwimmweste). Nichtschwimmer können an Kanuangebote nicht teilnehmen. Bei Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person gut schwimmen können.   4. Rücktritt durch den Veranstalter Wir können vom Vertrag zutreten, wenn ein oder mehrer Teilnehmer trotz Anmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören und/oder durch Ihr Verhalten eine Gefährdung von sich selbst und/oder anderen Personen besteht und bei Teilnehmer die aufgrund einer persönlichen Fehleinschätzung Ihrer Leistung der Anforderung der Veranstaltung nicht gewachsen sind. Der Veranstalter behält dann den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.   5. Haftung der Teilnehmer (Mietvertrag) Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes leihweise (Miete) überlassen wurden.   6. Haftung HR-Dienstleistungen haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung. HR-Dienstleistungen haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verschulden von HR-Dienstleistungen oder der vom Geschäftsführer mit der Leitung beauftragten Personen zurückzuführen sind. HR-Dienstleistungen haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte wertvolle und elektronische Gegenstände der Teilnehmer. Wir bitten die Teilnehmer, wertvolle und elektronische Gegenstände nicht zu unserer Veranstaltung mitzunehmen.   7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor Kündigung des Vertrages gemäß § 651 e BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats  nach vertraglich vorgesehner der Veranstaltung gegenüber uns; geltend zu machen. Ansprüche des Teilnehmers nach dem § 651 c bis § 651 f BGB, ausgenommen Körperschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden soll. 8. Anmeldung und Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Mit der unterschriebenen und an die angegeben Adresse von HR-Dienstleistungen zurück gesendete Buchungsvereinbarung und AGB´s, wird die Anmeldung verbindlich. Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung. Rücktritt von der Veranstaltung:    Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Als Ersatz für getroffene Vorleistungen und Aufwendungen können wir pauschalisierte Ausfallskosten berechnen, die sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten:   Mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Veranstaltungspreises. Mehr als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises. Bis zu 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises. Am Tag und nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises. Leistungen und/oder entstehende Kosten die infolge der Anmeldung durch den Kunden bei einer Veranstaltung von HR-Dienstleistungen, im Auftrag des Kunden bei Dritten gebucht werden, muss der Kunde in jedem Fall zu 100% übernehmen. Für Umbuchungen nach erfolgter Buchbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese unter den Punkten 2- 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht genügt. 9. Umwelt- und Naturschutz Wir bewegen uns bei unseren Angeboten in der Natur. Die Natur ist unsere Grundlage für ein erfolgreiches und zielgerichtetes erlebnispädagogisches Arbeiten oder die Vermittlung von Kenntnisse verschiedener Natursportarten. Wir erwarten von unseren Kunden ein umweltverträgliches Verhalten in Naturräumen und die Einhaltung von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen vor Ort (z.B. nur gekennzeichnete Ein- u. Ausstiegsstellen für Kanu´s verwenden, Müll mitnehmen).   10. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB´s hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.     HR 2 d   HR 2 d Impressum/AGB Home